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Das Deutsche Museum hat seinen Sitz in München. Als Anstalt des öffentlichen Rechts steht es unter Schutz und Aufsicht der Bayerischen Staatsregierung. Sein Zweck: Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Das Deutsche Museums verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Es hat das Recht der Selbstverwaltung, die Ausübung der Staatsaufsicht regelt sich nach allgemeinen Grundsätzen.

Gremien

Organisationsstruktur

Bereiche des Deutschen Museums

Das Deutsche Museum gliedert sich organisatorisch in folgende Bereiche:

  • Generaldirektion und Stabsstellen
  • Ausstellungen, Sammlungen
  • Museumsbetrieb und Service
  • Bau und Ausstellungsgestaltung Zukunftsinitiative
  • Zentralbereich
  • Forschung, Archiv, Bibliothek
  • Verwaltung und Organisation

Weitere Informationen zu den Bereichen finden Sie im Jahresbericht.

Ein Museum - fünf Standorte

  • Satzung des Deutschen Museums

    Das Deutsche Museum ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen seiner Satzung und steht unter dem Schutz und der Aufsicht der Bayerischen Staatsregierung

    Download des Satzung als PDF (PDF 4 MB)

Forschungsförderung

Als eines der großen deutschen Forschungsmuseen von gesamtstaatlicher Bedeutung wird das Deutsche Museum von Bund und Ländern gemeinschaftlich gefördert und ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Mehr zur Forschung am Deutschen Museum