Veröffentlichungspflichten
Hinweis nach Art. 25 Abs. 1 EMFA
Beauftragungen des Deutschen Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA – European Media Freedom Act) erfolgen gemäß der Geschäftsordnung (GO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur BayHO (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - VgV, Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) zu beachtenden Vergabekriterien.