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Bitte beachten Sie:

Das Deutsche Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) nutzt die elektronische Vergabeplattform des Beschaffungsamts des Bundesministerium des Inneren zur elektronischen Vergabeabwicklung:

www.evergabe-online.de

Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Zur Vereinfachung der Eignungsprüfung wurde die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geschaffen. Seit Neuestem kann die EEE über einen Online-Dienst der EU-Kommission (EEE-Dienst) ausgefüllt werden. Der EEE-Dienst führt die Nutzer (auch in deutscher Sprache) Schritt für Schritt durch die EEE-Erstellung. Diese kann dann als PDF und in elektronischen Formaten abgerufen und dann der Vergabestelle übermittelt werden.

Code-of-Conduct

Wesentliche Grundsätze für Lieferanten/Dienstleister des Deutschen Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)

Das Deutsche Museum ist eines der führenden Technikmuseen der Erde. Um das hohe Ansehen sowie das Vertrauen zu bewahren, dass das Deutsche Museum bei seinen Besucherinnen und Besuchern sowie Geschäftspartnern genießt, hält sich das Deutsche Museum im Zuge seiner Aktivitäten an das geltende Recht, ethische Grundsätze und entsprechende interne Vorgaben. Das Deutsche Museum erwartet von all seinen Geschäftspartnern, dass auch diese ihrem Handeln einen solchen Maßstab zugrunde legen. Aus diesem Grund hat das Deutsche Museum auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und seiner internen Richtlinien einen Verhaltenskodex (im Folgenden „Code-of-Conduct“) eingeführt, an dessen Vorgaben und Anforderungen die Geschäftspartner und Lieferanten / Dienstleister des Deutschen Museums im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen gebunden sind.

  1. Gesetze Der Auftragnehmer hält sämtliche Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ein und befolgt die geltenden internationalen Standards ethischen Verhaltens.
  2. Korruption und Bestechung Der Auftragnehmer toleriert keine Form der Korruption und Bestechung. Insbesondere bietet er Beschäftigten des Deutschen Museums keinerlei Zuwendungen oder Vorteile an, um deren persönliches Verhalten oder Entscheidungsfindung im Zuge der Geschäftsbeziehung zu beeinflussen. Ebenso teilt er dem Generaldirektor mit, wenn Beschäftigte des Deutschen Museums an ihn den Wunsch auf die Gewährung von Zuwendungen oder Vorteilen signalisieren. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Bestechlichkeit eigener Mitarbeiter durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.
  3. Rechte der Mitarbeiter Der Auftragnehmer achtet die grundlegenden Rechte der Mitarbeiter und erklärt jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen und die Chancengleichheit seiner Mitarbeiter zu fördern, die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu respektieren, keine Zwangsarbeiter einzusetzen und für eine faire und angemessene Behandlung seiner Mitarbeiter zu sorgen sowie die jeweiligen nationalen Gesetze über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter sowie Arbeitgeberleistungen zu beachten und einzuhalten.
  4. Kinderarbeit Der Auftragnehmer beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Im Übrigen sind die Regelungen des Übereinkommens 138 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung („ILO Konvention 138“) zu beachten und einzuhalten.
  5. Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Auftragnehmer hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein. Er sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld.
  6. Umwelt- und Klimaschutzschutz Der Auftragnehmer beachtet den Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Normen und internationalen Standards. Das Deutsche Museum ist berechtigt, den Code of Conduct entsprechend etwaiger Änderungen seiner internen Richtlinien in vertretbarem Rahmen zu aktualisieren.

Aktuelle Verfahren

Die auf der e-Vergabeplattform veröffentlichten Ausschreibungen finden Sie unter:
aktuelle Vergabeverfahren des Deutschen Museums