Ab sofort gilt die 2G Regel
Alle Besucherinnen und Besucher ab 12 Jahren müssen einen vollständigen Impfschutz gegen Corona haben oder genesen sein.
Die 2G-Regel bedeutet, dass alle Besucherinnen und Besucher ab 12 Jahren nachweisen müssen, dass Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Corona haben oder dass Sie von Corona genesen sind. Auch für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, gilt die 2G Regel. Ausgenommen von 2G sind nur Kinder unter 12 Jahren.
Besucherinnen und Besucher müssen einen Ausweis vorlegen, mit dem sich die Identität überprüfen lässt – wir sind bei 2G zu einer Identitätsprüfung verpflichtet (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder ein vergleichbares Dokument).
Auf der Museumsinsel werden Impfzeugnis, Genesenzertifikat und Ausweisdokumente im blauen Container auf dem Museumshof vor Betreten des Museums kontrolliert. Im Verkehrszentrum, in der Flugwerft Schleißheim und im Deutschen Museum Nürnberg erfolgt der 2G Check in an den Kassen.
Zusätzlich gilt für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren FFP-2-Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen, für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren genügt eine medizinische Maske.
Wir freuen uns trotz dieser Einschränkungen auf Ihren Besuch im Deutschen Museum!